WANN KANN DER HAVARIEDIENST IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN?
1. Der Havariedienst kommt nur an Wochenenden bzw. außerhalb unserer Geschäftszeiten zum Einsatz. Wie der Name “Havarie” schon sagt, ist er auch nur für solche Fälle zu nutzen. Hierzu gehören z.B. Wasserrohrbrüche, komplette Stromausfälle, Verstopfungen in der Grundleitung und kompletter Heizungsausfall.
2. Nicht zu den Leistungen gehören: tropfende Wasserhähne, laufende Toilettenspülungen, Entlüftung eines Heizkörpers usw. In solchen Fällen informieren Sie die Hausverwaltung am nächstfolgenden Werktag, damit die Reparatur durch Ihren Hausverwalter veranlasst werden kann.
3. Sollten Sie, trotz dieses Hinweises, den Havariedienst weiterhin für unter Punkt 2 genannte Kleinstreparaturen in Anspruch nehmen, werden Ihnen die hierfür entstehenden Kosten direkt in Rechnung gestellt.
KOSTENÜBERNAHME DER ARGE?
Die ARGE übernimmt nicht die vollen Wohnkosten?
Die ARGE verlangt den Umzug in eine andere Wohnung?
1. Die ARGE muss angemessene Kosten der Unterkunft zahlen. Diese Kosten und der Wohnstandard richten sich nach dem konkreten Wohnort. Der Umzug in eine andere Wohngemeinde kann im Regelfall nicht verlangt werden, weil Hilfebedürftigen eine Aufgabe ihres sozialen Umfeldes grundsätzlich nicht zuzumuten ist. Deshalb – keine Durchschnittsmiete aller Städte und Gemeinden des Kreises maßgeblich
2. Billige Wohnung – wie hoch sind die Heizkosten? Wenn Sie in eine billigere Wohnung ziehen sollen (meist mit alten Fenstern, ungedämmten Wänden und Dächern), werden die dann sicher hohen Heizkosten möglicherweise nicht mehr in voller Höhe übernommen, da nur die “angemessenen Kosten der Heizung” übernommen werden. Zu beachten ist, dass die Heizkosten in Relation zur Wohnungsgröße stehen und angemessen sein müssen.
3. Was muss ich bei einer Umzugsaufforderung tun? Muss ich sofort umziehen? Ist die Miete nach den amtlichen Maßstäben zu hoch, wird zunächst die volle Miete übernommen. Allerdings nur solange, wie es Ihnen nicht möglich (oder nicht zumutbar) ist, sich eine billigere Wohnung zu suchen. Nach Ablauf von sechs Monaten werden in der Regel nur die “angemessenen” Miete finden, muss die ARGE nachweisen, dass es solche Wohnungen im Wohnort gibt.
4. Wer zahlt die neue Kaution? Wer trägt die Umzugskosten? Wird von der ARGE ein Umzug befürwortet und veranlasst, werdem die Maklergebühren, Umzugskosten und die Mietkaution in der Regel übernommen.
5. Wenn Sie ausziehen sollen – wer zahlt die Kosten für die Renovierung der alten Wohnung und die Renovierung der neuen Wohnung? Angemessene Kosten für die Einzugsrenovierung sind Teil der Kosten der Unterkunft, wenn die Einzugsrenovierung im Mietvertrag vereinbart worden ist. Zu den Unterkunftskosten zählen die regelmäßigen Schönheitsreparaturen und wohnungsbezogene Kleinreparaturen, sofern dies mietvertraglich durch den Mieter zu erbringen ist. Die nach Mietvertrag geschuldeten Schönheitsreparaturen sind voll durch die ARGE zu übernehmen. Einzugs- und Auszugsrenovierungen sind zu übernehmen, wenn sie an Stelle der regelmäßigen Schönheitsreparaturen treten.
6. Müssen Sie bei Forderung eines Umzugs die Kündigungsfrist Ihres alten Mietverhältnisses einhalten? Wer kommt bei Überschneidung von Mietverhältnissen für die doppelte zu zahlende Miete auf? Sie sind mietvertraglich verpflichtet die Kündigungsfrist einzuhalten. Die ARGE muss bei Überschneidungen der Mietverhältnisse nur die Kosten der tatsächlichen genutzten Wohnung zahlen, sie können hier auf Kosten sitzten bleiben.
7. Kann ich mir einen Rechtsanwalt leisten? Anwaltliche Hilfe erhalten sie in der Regel kostenfrei, sofern sie Leistungen nach der ARGE erhalten. Im Rahmen einer außergerichtlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt kann dieser von ihnen einen Eigenanteil von 10,00 EUR fordern. Im gerichtlichen Verfahren erhalten sie in aller Regel als Bezieher von Leistungen der ARGE Prozesskostenhilfe. Hierüber berät sie auch ein Rechtsanwalt.
RICHTIGES HEIZEN UND LÜFTEN?
Richtiges Heizen und Lüften spart Energie
1. Richtige Raumtemperatur wählen
Zum einen sollte darauf geachtet werden, dass die Heizung nicht zu stark aufgedreht wird. Die Temperatur in den Wohnräumen sollte bei 19 bis 20 Grad liegen und in der Nacht um vier Grad abgesenkt werden, rät die dena. Jedes Grad darüber erhöhe die Heizkosten unnötig um rund sechs Prozent. Wenn Räume unterschiedlich stark beheizt werden, sollten die Verbindungstüren immer geschlossen bleiben, sonst könne sich in dem kälteren Raum Feuchtigkeit niederschlagen.
2. Stoßlüften statt Fenster kippen
Stundenlanges Lüften, zum Beispiel bei gekipptem Fenster erhöht die Heizkosten. Die Räume kühlen aus und es muss viel Energie aufgewendet werden, um die Zimmertemperatur anschließend wieder herzustellen. Stattdessen ist es sinnvoller und energiesparender, die Heizung abzudrehen und die Räume für ein paar Minuten bei weit geöffneten Fenster richtig durchzulüften. Dadurch kann ein vollständiger Luftaustausch stattfinden.
3. Thermostat richtig einstellen
Heizkörper und Thermostat geben in der Regel bei Stufe drei optimale Wärme ab und halten den Raum konstant auf rund 20 Grad. Höhere Stufen verbrauchen mehr Energie und treiben die Zimmertemperatur unnötig in die Höhe. Die Einstellung auf das Sternchen bedeutet, dass das Ventil geschlossen ist und nur bei Einfriergefahr öffnet.
4. Wärmeverluste vermeiden
Die Fenster bilden meistens die Schwachstellen am Haus: Hier treten die größten Wärmeverluste durch das Glas und den Rahmen auf. Die Wärme dringt nach draußen und kalte Luft kommt durch die Scheiben und Ritzen nach innen. Deshalb sollten nachts die Fensterläden geschlossen und Rollos herabgelassen werden. Sie reduzieren den Wärmeverlust. Auch zugezogene Gardinen können dabei helfen, die Wärme in den Räumen und die kalte Luft draußen zu lassen.
BETRIEBS- UND HEIZKOSTENABRECHNUNG?
Wie lese ich meine Heizkostenverteiler und Wasseruhren richtig ab? Was muss ich über die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung wissen?
Die obenstehenden Fragen zur Abrechnung erreichen uns immer wieder. Wir möchten Ihnen hierzu nachstehende Links der Abrechnungsfirmen Techem & Ista nahelegen, welche umfassendes Informationsmaterial bereithalten.
www.ista.de
www.techem.de
Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, wenn Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abrechnung auftreten.